Durch die politischen Einschränkungen in Reaktion auf Covid-19 musste die Hochschule die Aufnahmeprüfungen für das Wintersemester 2020/21 umstellen. Uns als AStA ist dabei besonders wichtig, dass für die Studienbewerber*innen kein Nachteil entsteht.
Hinweis: Die hier zusammengestellte Übersicht besteht aus den öffentlichen Mitteilungen des Rektorats und zusätzlichen Hinweisen durch den AStA. Die Ergänzungen sind kursiv hervorgehoben.
Eine kleine Übersicht über den derzeitigen Stand:
Bachelor / Master / Solistenexamen (Chordirigieren, Gesang, Instrumente, Komposition, Liedgestaltung, Musikpädagogik, Operngesang):
Die Aufnahmeprüfungen für das WS 2020/21 verteilen sich auf zwei Runden.
Wer an der 1. Runde erfolgreich teilnimmt, wird zur 2. Runde eingeladen.
1. Runde: 15.06.2020 (Einsendeschluss)
Die Prüfung erfolgt auf der Basis eingesandter Video-Dateien und nicht als Präsenzprüfung.
2. Runde: 20.-24.07.2020
Präsenzprüfung an der HfM Karlsruhe
Bei Erfolg: Zulassung unter Vorbehalt
Allgemeine Theorie-Aufnahmeprüfung (Bachelor) und Pflichtfach Klavier:
Der Termin wird in der Einladung zur 2. Runde mitgeteilt, voraussichtlich Anfang Oktober. Das ist zwar recht spät, aber erfahrungsgemäß ist das nicht sehr heikel, da in den letzten Semestern daran kaum eine*r scheiterte. Außerdem wird es eine zweite Chance für die Theorieprüfung geben, der bei Nichtbestehen wahrgenommen werden kann. Die Zulassung unter Vorbehalt bedeutet also auf jeden Fall, dass zu Beginn des Semesters das Studium aufgenommen werden kann.
Bachelor Künstlerisches Lehramt an Gymnasien
Die Aufnahmeprüfung findet in der Woche vom 20.-24.07.2020 statt (Präsenzprüfung).